Nutzentheorie

Nutzentheorie
1. Begriff: Teilbereich der mikroökonomischen  Haushaltstheorie.
- 2. Unterscheidung: a) Die ältere kardinale N. ordnet jeder Gütermenge eine Nutzengröße zu, so dass Nutzeneinheiten analog den Gütereinheiten auf einer extensiven Skala kardinal quantifiziert werden können. Aufgrund der damit bestimmbaren Nutzendifferenzen wird auch der  Grenznutzen messbar. Formuliert wird die kardinale N. in den  Gossen'schen Gesetzen.
- b) Die ordinale N. fasst den Nutzen dagegen als eine intensive Größe auf, die nur darüber Auskunft geben kann, ob ein bestimmter Zustand einem anderen vorgezogen wird. Solche Zustände reflektieren konsumierbare Güterkombinationen, die die Grundlage der Analyse ordinaler Bewertungsprozesse bilden. Dabei wird i.d.R., wie auch in der kardinalen N., davon ausgegangen, dass sich die Nutzenvorstellungen der  Haushalte unabhängig von einander bilden. Durch die Zuordnung von Nutzenindices können die Güterkombinationen in eine Ordnungsfolge gebracht werden, die Widerspruchsfreiheit und Transitivität der Präferenzen ( Transitivität (der Präferenzordung)) voraussetzt. Güterkombinationen mit gleichem Nutzenindex gelten im Urteil des Haushalts als gleichwertig und werden durch  Indifferenzkurven dargestellt.
- Vgl. auch  Wohlfahrtsökonomik.

Lexikon der Economics. 2013.

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