- Nutzentheorie
- 1. Begriff: Teilbereich der mikroökonomischen ⇡ Haushaltstheorie.- 2. Unterscheidung: a) Die ältere kardinale N. ordnet jeder Gütermenge eine Nutzengröße zu, so dass Nutzeneinheiten analog den Gütereinheiten auf einer extensiven Skala kardinal quantifiziert werden können. Aufgrund der damit bestimmbaren Nutzendifferenzen wird auch der ⇡ Grenznutzen messbar. Formuliert wird die kardinale N. in den ⇡ Gossen'schen Gesetzen.- b) Die ordinale N. fasst den Nutzen dagegen als eine intensive Größe auf, die nur darüber Auskunft geben kann, ob ein bestimmter Zustand einem anderen vorgezogen wird. Solche Zustände reflektieren konsumierbare Güterkombinationen, die die Grundlage der Analyse ordinaler Bewertungsprozesse bilden. Dabei wird i.d.R., wie auch in der kardinalen N., davon ausgegangen, dass sich die Nutzenvorstellungen der ⇡ Haushalte unabhängig von einander bilden. Durch die Zuordnung von Nutzenindices können die Güterkombinationen in eine Ordnungsfolge gebracht werden, die Widerspruchsfreiheit und Transitivität der Präferenzen (⇡ Transitivität (der Präferenzordung)) voraussetzt. Güterkombinationen mit gleichem Nutzenindex gelten im Urteil des Haushalts als gleichwertig und werden durch ⇡ Indifferenzkurven dargestellt.- Vgl. auch ⇡ Wohlfahrtsökonomik.
Lexikon der Economics. 2013.